Nicht nur Sie als Praxisinhaber, sondern auch Ihre Patienten stehen bei uns an oberster Stelle.
Denn leider müssen wir im Bereich der Leistungsbeantragung bzw. der Leistungsabrechnung, trotz der Beachtung aller gültigen Bestimmungen, immer wieder damit rechnen, dass Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder Beihilfestellen ihre Leistungspflicht eingrenzen oder medizinisch notwendige Heilbehandlungen nicht oder nicht im vollen Umfang erstatten wollen.
Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung von Stellungnahmen bezüglich der Kostenerstattung behilflich.