Nicht nur Sie möchten Ihre Patienten zufriedenstellen, sondern auch wir möchten, dass Sie zufrieden sind. Ihre Patienten legen nämlich nicht nur Wert auf eine qualitativ hochwertige Behandlung, sondern auch auf die korrekte Rechnungslegung. Hierbei sind alle geltenden Abrechnungsbestimmung und Richtlinien aus BEMA, GOZ, BEL II und BEB streng zu beachten, damit Honorarverluste vermieden werden, oder Sie sich vor Regressansprüchen, z.B. durch Krankenkassen, schützen.